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Informationen für GKV-Versicherte und Selbstzahler

Auch die Aufnahme von gesetzlich versicherten Patienten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei vorhandenem Interesse übersenden wir gern die „Informationen für gesetzlich Versicherte“, in denen das Verfahren für die Antragstellung auf Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenkasse erklärt wird.

Es gibt Gesetzliche Krankenkassen, welche in ihren Satzungen ausdrücklich die Voraussetzungen für die Behandlung durch „nicht zugelassene Leistungserbringer“ (z. B. reine Privatkliniken) mit entsprechender Kostenübernahme darlegen (z. B. Techniker Krankenkasse, DAK, IKK classic; Stand 01.01.2024). Insbesondere hier liegt es nahe, eine Kostenübernahme zu prüfen. In jedem Falle empfehlen wir Ihnen dringend, dies vor Ihrer Behandlung mit Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse abzuklären.

Auch hier bitten wir um Rücksprache mit uns, um die psychiatrische bzw. psychosomatische Indikation einer Behandlung in unserer Klinik zu prüfen und Ihnen einen entsprechenden Kostenvoranschlag für eine abgeschätzte Behandlungsdauer zusenden zu können.

Die Aufnahme als Selbstzahler ist nach Prüfung der Indikation im Zuge eines telefonischen Vorgesprächs kurzfristig möglich.

Für Ihre Anfragen stehen wir jederzeit telefonisch zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns unter folgender Telefonnummer: 07083/748-100.

Klinikbroschüre Sanima Klinik